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Helmut von Malottki - Tennishalle
Geschäftsbedingungen
1. Die Tennishalle ist ganzjährig geöffnet. Veranstaltungstermine und Ausnahmeregelungen werden durch Aushang in der Tennishalle bekannt gegeben.
2. Abonnements, Öffnungszeiten und Preise sind an die jeweilige Saison gebunden.
3. Mit Abgabe des gewünschten Abonnements gilt die genannte Zeit als fest gebucht. Der Vermieter bestätigt das Abonnement mittels Saisonrechnung.
4. Der Rechnungsbetrag wird zu Beginn des jeweiligen Abonnements gestellt. Dieser ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
5. Einzelstunden sind vor Spielantritt zu bezahlen. Die Reservierung gilt als verbindliche Buchung.
6. Die Rückzahlung nicht genutzter Stunden ist nur möglich, wenn der Tennisplatz anderweitig vergeben werden kann.
7. Stunden, die nicht spätestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden, müssen bezahlt werden.
8. Der Mieter ist berechtigt, auf dem Platz zu der Zeit zu spielen, der vom Vermieter bestätigt wurde. Ein Wechsel ist nur nach Absprache mit den Mitarbeitern der ETG möglich. Der Vermieter behält sich vor, zugeteilte Plätze gegen eine Gutschrift der anteiligen Platzmiete in Anspruch zu nehmen. Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
9. Abonnementsstunden, die nicht genutzt werden, können nicht nachgespielt werden. Sie gehen zu Lasten des Mieters.
10. Die ETG entscheidet über die Zuteilung der Plätze, wobei ein Platzwechsel zwischen zwei aufeinander folgenden Abonnementsstunden vermieden werden sollte.
11. Außer den hier aufgeführten Bedingungen gilt für den Mieter die gültige Hallen- und Platzordnung.
12. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGBs. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen müssen schriftlich ausgehandelt werden.
13. Die Preisliste ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen der AGB bleiben dem Vermieter vorbehalten.
Der Gerichtsstand ist Essen.
Der Vorstand
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